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Geschäftsordnung
des Sportvereins Walpertskirchen
§ 1 Aufgaben des 1. Vorstandes
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Die Einberufung und Durchführung von Sitzungen und Versammlungen sowie die Festsetzung der Tagesordnungen, (§ 12 d)
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Die Sorge für die Innehaltung der vom Verein laufend zu leistenden Zahlungen, also auch die Anweisung nach (§ 12 d)
§ 2 Aufgaben des 2. Vorstandes
Dem 2. Vorstand obliegt die laufende Unterstützung des 1. Vorstandes.
§ 3 Aufgaben des Vorstandskassiers
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Die Verwaltung des Mitgliederbestandes
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Die Führung der Kasse einschließlich der Abteilungskassen unter Zuarbeitung der Abteilungskassiere nach den allgemeinen Regeln der Buchführung
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Der Empfang von Beträgen und die Leistung der regelmäßigen Zahlungen
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Die Erstattung von Kassenberichten. Zusätzlich ist auf Verlangen eines Vorstandmitgliedes in jeder Vorstandssitzung Rechenschaft zu geben. Ist zu befürchten, dass dies nicht den Tatsachen entsprechend geschieht, so sind an ihrer Stelle die Kassenprüfer heranzuziehen
§ 4 Aufgaben des Vorstandschriftführers
Dem Vorstandschriftführer obliegt:
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Die Betreuung der Geschäftsstelle mit allen dort vorkommenden Arbeiten, das Aufbewahren und Ordnen der Vereinsakten u.s.w.
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Die Erstattung von Geschäftsberichten
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Die Führung einer Niederschrift über jede Sitzung und Versammlung, diese ist bei der nächsten Sitzung oder Versammlung derselben Art zur Genehmigung vorzulegen, zur Genehmigung genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Nichtgenehmigung muss der strittige Punkt nochmals in die Tagesordnung aufgenommen werden
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