§ 1
Der SV Walpertskirchen erkennt die Jugendordnung des BLSV und der entsprechenden Fachverbände an.
§ 2
Zur Vereinsjugend gehören alle Mitglieder des SV Walpertskirchen bis zum vollendetem 18. Lebensjahr.
§ 3 Aufgaben der Vereinsjugend
Aufgabe der Vereinsjugend ist die Förderung der sportlichen Jugendarbeit, die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe und die Vertretung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinssatzung.
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet im Rahmen der Satzung des Vereins über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
§ 4 Organe
Die Organe sind:
§ 5 Vereinsjugendversammlung
Es gibt ordentliche und außerordentliche Vereinsjugendversammlungen. Die Vereinsjugendversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend.
Sie besteht aus:
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der Vereinsjugendvertretung
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allen jugendlichen Mitgliedern des Vereins vom vollendeten 12. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr
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Jugendvorstand und Jugendleiter der Abteilungen (ohne Wahlrecht)
Kinder und Jugendliche haben ab dem 12. Lebensjahr aktives Wahlrecht. Der 1. Jugendsprecher muss das 16. Lebensjahr am Wahltag erreicht haben, die anderen Mitglieder (siehe § 6) das 12. Lebensjahr.
Aufgaben der Vereinsjugendversammlung:
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wählt die Jugendvertretung
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Beschlussfassung über vorliegende Anträge
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Entlastung der Vereinsjugendvertretung
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Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses der Vereinsjugendvertretung
§ 6 Vereinsjugendvertretung
Die Vereinsjugendvertretung besteht aus:
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1. Jugendsprecher
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2. Jugendsprecher
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Kassierer
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Schriftführer
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2 Beisitzer
Der Jugendvorstand des SV Walpertskirchen steht der Jugendvertretung vor.
Aufgaben:
Die Vereinsjugendvertretung erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der -beschlüsse der Vereinsjugendversammlung. Die Vereins-Jugendvertretung ist für ihre Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
Die Sitzungen der Vereinsjugendvertretung finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder der Vereinsjugendvertretung ist vom 1. Jugendsprecher eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
Die Vereinsjugendvertretung ist für alle Jugendangelegenheiten des Vereins zuständig. Sie entscheidet über die Verwendung der Jugend zufließenden Mittel im Rahmen der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung und der Satzung des Vereins.
§ 7 Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können nur von der ordentlichen Vereinsjugendversammlung oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten. Jugendordnungsänderungen werden erst nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des Vereins wirksam.